Stiftungsgründung & -management
Konzeption und Umsetzung philanthropischer Vorhaben mit strategischer rechtlicher und steuerlicher Planung.
Ihre philanthropischen Ziele verwirklichen
Eine Stiftung bietet die ideale rechtliche Struktur, um langfristige gemeinnützige oder familienbezogene Ziele nachhaltig zu verfolgen und Ihr Vermächtnis zu sichern.
Ob für gemeinnützige Zwecke oder zur Vermögenssicherung für kommende Generationen – wir unterstützen Sie bei der Konzeption, Gründung und dem Management Ihrer eigenen Stiftung.
Die Schweiz als Stiftungsstandort
Die Schweiz genießt international einen hervorragenden Ruf als Stiftungsstandort. Mit ihrem stabilen politischen und rechtlichen System, der effizienten Aufsicht und flexiblen Regelungen bietet sie optimale Rahmenbedingungen für philanthropische Vorhaben.
Gemeinnützigkeit
Förderung wohltätiger Zwecke mit steuerlichen Vorteilen.
Langfristigkeit
Nachhaltige Förderung Ihrer Anliegen über Generationen hinweg.
Familienbindung
Einbindung von Familienmitgliedern in Governance und Förderaktivitäten.
Reputation
Stärkung des persönlichen oder unternehmerischen Ansehens durch philanthropisches Engagement.
Stiftungsformen
Verschiedene Stiftungstypen für unterschiedliche Zwecke und Ziele
Gemeinnützige Stiftung
Stiftungen zur Förderung gemeinnütziger, kultureller, wissenschaftlicher oder sozialer Zwecke mit steuerlichen Vorteilen.
- Steuerbefreiung möglich
- Staatliche Aufsicht
- Langfristige Zweckbindung
Ideal für: Philanthrop:innen, Unternehmen mit CSR-Fokus, gemeinnützige Projekte
Familienstiftung
Stiftungen zur Unterstützung von Familienmitgliedern und zur Sicherung des Familienvermögens über Generationen hinweg.
- Versorgung von Familienmitgliedern
- Vermögensschutz
- Langfristige Familienstrategie
Ideal für: Unternehmerfamilien, vermögende Familien, Familienunternehmen
Unternehmensstiftung
Stiftungen zur langfristigen Sicherung eines Unternehmens oder zur systematischen Förderung durch ein Unternehmen.
- Unternehmensnachfolge
- Corporate Social Responsibility
- Langfristige Unternehmenskontinuität
Ideal für: Familienunternehmen, Unternehmen mit langfristiger Vision, Unternehmer:innen
Dachstiftung
Übergeordnete Stiftungsstruktur, unter deren Dach mehrere Unterstiftungen oder Fonds geführt werden können.
- Kosteneffiziente Verwaltung
- Flexible Zweckgestaltung
- Vereinfachte Administration
Ideal für: Stifter mit verschiedenen Förderzwecken, kleinere Stiftungsinitiativen
Internationale Stiftung
Stiftungen mit internationaler Ausrichtung und Aktivitäten in mehreren Ländern oder mit internationalen Vermögenswerten.
- Globale Förderaktivitäten
- Internationale Vermögensverwaltung
- Länderübergreifende Governance
Ideal für: International tätige Personen/Unternehmen, global ausgerichtete Förderprojekte
Individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
Die oben genannten Stiftungsformen können je nach Ihrer spezifischen Situation und Ihren Zielen angepasst und kombiniert werden. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Stiftungslösung, die genau Ihren Vorstellungen entspricht.
Der Weg zu Ihrer Stiftung
Von der ersten Idee bis zur operativen Stiftung – unser bewährter Prozess
Beratung & Konzeption
In der ersten Phase analysieren wir gemeinsam Ihre Ziele, Vorstellungen und Möglichkeiten. Wir beraten Sie zu verschiedenen Stiftungsformen und entwickeln ein individuelles Konzept.
Inhalte:
- • Definition der Stiftungsziele
- • Analyse der finanziellen Aspekte
- • Wahl der optimalen Stiftungsform
- • Steuerliche Beratung
Ergebnis:
Ein detailliertes Stiftungskonzept mit klarer Zweckdefinition, Governance-Struktur und Finanzplanung.
Ausarbeitung der Stiftungsdokumente
Auf Basis des entwickelten Konzepts erarbeiten wir alle erforderlichen rechtlichen Dokumente für die Gründung Ihrer Stiftung.
Inhalte:
- • Stiftungsurkunde/Statuten
- • Stiftungsreglement
- • Organisationsstruktur
- • Anlagerichtlinien
Ergebnis:
Ein vollständiges Set rechtlich einwandfreier Dokumente, die die Grundlage für die Stiftungsgründung bilden.
Gründung & Anerkennung
Wir begleiten Sie durch den formalen Gründungsprozess, die Eintragung im Handelsregister und die Anerkennung durch die relevanten Behörden.
Inhalte:
- • Notarielle Beurkundung
- • Handelsregistereintrag
- • Aufsichtsbehördliche Genehmigung
- • Steuerliche Anerkennung
Ergebnis:
Eine rechtskräftig gegründete und anerkannte Stiftung, die ihre Tätigkeit aufnehmen kann.
Operativer Aufbau & Stiftungsmanagement
Wir unterstützen Sie beim Aufbau der operativen Strukturen und übernehmen auf Wunsch das laufende Management Ihrer Stiftung.
Inhalte:
- • Einrichtung der Stiftungsorgane
- • Vermögensverwaltung
- • Förderstrategien
- • Reporting & Compliance
Ergebnis:
Eine professionell geführte Stiftung, die ihre Ziele effektiv und nachhaltig verfolgt.
Unsere Dienstleistungen im Stiftungsbereich
Umfassende Unterstützung von der ersten Idee bis zum laufenden Stiftungsbetrieb
Stiftungskonzeption
Entwicklung eines massgeschneiderten Stiftungskonzepts unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Ziele, Wünsche und finanziellen Möglichkeiten.
- Definition des Stiftungszwecks
- Finanzplanung und Vermögensstrukturierung
- Governance-Struktur
- Steuer- und rechtliche Optimierung
Stiftungsgründung
Professionelle Begleitung durch den gesamten Gründungsprozess, von der Erstellung der Stiftungsdokumente bis zur Anerkennung.
- Erstellung aller rechtlichen Dokumente
- Notarielle Beglaubigung
- Handelsregistereintragung
- Behördliche Anerkennungsprozesse
Steuerberatung für Stiftungen
Umfassende steuerliche Beratung für Stiftungen, von der Steuerbefreiung bis zur laufenden Optimierung.
- Steuerbefreiungsverfahren
- Steueroptimierte Vermögensstrukturierung
- Internationale Steueraspekte
- Laufende steuerliche Compliance
Stiftungsmanagement
Professionelles Management Ihrer Stiftung, von der Administration über die Vermögensverwaltung bis zur Fördertätigkeit.
- Laufende Administration
- Vermögensverwaltung
- Förderkonzeption und -umsetzung
- Reporting und behördliche Compliance
Stiftungsgovernance
Entwicklung und Implementierung optimaler Governance-Strukturen für eine effiziente und nachhaltige Stiftungsführung.
- Organisationsreglement
- Besetzung der Stiftungsorgane
- Nachfolgeplanung
- Kontrolle und Aufsicht
Stiftungsreform & Anpassung
Überprüfung und Anpassung bestehender Stiftungen an geänderte Rahmenbedingungen, Zweckänderungen oder Restrukturierungen.
- Zweckänderungen
- Organisatorische Reformen
- Fusionen und Zusammenschlüsse
- Behördliche Genehmigungsprozesse
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Stiftungsgründung und -management
Welches Mindestkapital ist für eine Stiftungsgründung erforderlich?
Für die Gründung einer Stiftung in der Schweiz gibt es keine gesetzliche Mindestkapitalvorschrift. Allerdings sollte das Stiftungskapital dem Stiftungszweck angemessen sein und die langfristige Tätigkeit der Stiftung ermöglichen. In der Praxis empfehlen wir für gemeinnützige Stiftungen ein Mindestkapital von CHF 50'000, bei Familienstiftungen oder anderen Stiftungsformen können auch höhere Beträge sinnvoll sein. Die genaue Höhe hängt vom konkreten Zweck, den geplanten Aktivitäten und der gewünschten Nachhaltigkeit ab.
Wie lange dauert eine Stiftungsgründung?
Der Zeitrahmen für eine Stiftungsgründung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Stiftungstyp und der Komplexität der Struktur. In der Regel dauert der gesamte Prozess von der ersten Konzeption bis zur operativen Stiftung etwa 3-6 Monate. Die reine Gründung mit Handelsregistereintrag kann innerhalb von 4-8 Wochen abgeschlossen werden. Bei gemeinnützigen Stiftungen kommt noch das Verfahren zur Steuerbefreiung hinzu, das weitere 2-3 Monate in Anspruch nehmen kann. Durch unsere Erfahrung und etablierten Prozesse können wir den Ablauf optimal gestalten und beschleunigen.
Welche steuerlichen Vorteile bietet eine Stiftung?
Gemeinnützige Stiftungen können in der Schweiz vollständig von der Gewinnsteuer, Kapitalsteuer und je nach Kanton auch von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit werden. Zuwendungen an steuerbefreite Stiftungen sind für den Stifter oder Spender in der Regel steuerlich absetzbar. Je nach Kanton können natürliche Personen zwischen 5% und 20% ihres Nettoeinkommens für Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen abziehen.
Bei Familienstiftungen und anderen nicht gemeinnützigen Stiftungen gibt es keine generelle Steuerbefreiung, jedoch können durch geschickte Strukturierung erhebliche steuerliche Vorteile erzielt werden. Dazu zählen etwa die Optimierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer oder bei internationalen Strukturen die Nutzung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Kann eine Stiftung wieder aufgelöst werden?
Stiftungen sind grundsätzlich auf Dauer angelegt, können aber unter bestimmten Umständen aufgelöst werden. Eine Auflösung ist möglich, wenn der Stiftungszweck erreicht wurde oder nicht mehr erreichbar ist, wenn die Stiftung vermögenslos geworden ist oder wenn der Stiftungszweck rechtswidrig oder unsittlich geworden ist.
Die Auflösung kann durch den Stiftungsrat beantragt werden und bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde. In der Stiftungsurkunde können auch spezifische Auflösungsgründe festgelegt werden. Nach der Auflösung wird das verbleibende Vermögen in der Regel gemäss den Bestimmungen in der Stiftungsurkunde verwendet, meist für ähnliche Zwecke wie die der aufgelösten Stiftung.
Aufgrund der Komplexität und der strengen Voraussetzungen für eine Stiftungsauflösung ist eine sorgfältige Planung bei der Gründung besonders wichtig.
Wie funktioniert die Stiftungsaufsicht?
In der Schweiz unterliegen Stiftungen grundsätzlich der staatlichen Aufsicht. Je nach geografischem Wirkungskreis kann dies die kommunale, kantonale oder eidgenössische Aufsichtsbehörde sein. Die Aufsicht stellt sicher, dass das Stiftungsvermögen zweckgemäss verwendet wird und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörde gehören unter anderem:
- Prüfung der jährlichen Berichterstattung (Jahresrechnung, Tätigkeitsbericht)
- Genehmigung von Änderungen der Stiftungsurkunde oder des Reglements
- Überwachung der zweckgemässen Verwendung des Stiftungsvermögens
- Intervention bei Missständen oder Gefährdung des Stiftungsvermögens
Die Intensität der Aufsicht hängt vom Stiftungszweck, der Grösse und den Aktivitäten der Stiftung ab. Durch professionelles Management und transparente Berichterstattung lässt sich eine konstruktive Beziehung zur Aufsichtsbehörde aufbauen.
Welche Rolle haben die Stiftungsorgane?
Die Hauptverantwortung für eine Stiftung trägt der Stiftungsrat (auch Stiftungsvorstand genannt), der das oberste Organ der Stiftung darstellt. Er ist für die strategische Führung, die Vermögensverwaltung und die zweckgemässe Verwendung der Mittel verantwortlich. Der Stiftungsrat muss aus mindestens einer Person bestehen, in der Praxis sind drei bis sieben Mitglieder üblich.
Neben dem Stiftungsrat können weitere Organe eingerichtet werden:
- Geschäftsführung: Für das operative Tagesgeschäft
- Beirat oder Fachkommissionen: Für spezifische Beratung und Expertise
- Revisionsstelle: Für die Prüfung der Jahresrechnung (gesetzlich vorgeschrieben, mit Ausnahmen)
- Stifterforum oder Stifterversammlung: Als beratendes Gremium, insbesondere bei Stiftungen mit mehreren Stiftern
Die genaue Organisationsstruktur einer Stiftung kann und sollte an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst werden und wird in den Stiftungsdokumenten (Stiftungsurkunde und Reglement) festgelegt.
Ihre Stiftungsidee verwirklichen
Kontaktieren Sie unsere Experten für ein unverbindliches Erstgespräch zu Ihrem Stiftungsprojekt.
Individuelle Beratung
Wir nehmen uns Zeit, Ihre Ideen und Ziele kennenzulernen und individuelle Lösungsansätze zu entwickeln.
Massgeschneiderte Konzepte
Basierend auf unserem Erstgespräch entwickeln wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Stiftungskonzept.
Langfristige Begleitung
Wir stehen Ihnen nicht nur bei der Gründung, sondern auch beim laufenden Management Ihrer Stiftung zur Seite.
Unser Stiftungsexperte
Prof. Dr. Nicolai Gerber leitet unser Team für Stiftungsgründung und -management und bringt mehr als 20 Jahre Erfahrung im Stiftungsrecht mit.
Stiftungsgründung in der Schweiz – Ein bewährtes Modell für nachhaltige Wirkung
Die Schweiz zählt mit rund 13'500 gemeinnützigen Stiftungen zu den führenden Stiftungsstandorten weltweit. Diese bemerkenswerte Dichte verdankt das Land nicht nur seiner finanziellen Stabilität, sondern auch einem fortschrittlichen und liberalen Stiftungsrecht, das optimale Rahmenbedingungen für philanthropisches Engagement schafft.
Das Schweizer Stiftungsrecht zeichnet sich durch seine Flexibilität und gleichzeitig hohe Rechtssicherheit aus. Die Gründung einer Stiftung erfolgt durch die Widmung eines Vermögens für einen bestimmten Zweck. Dieser Zweck kann vielfältig gestaltet werden – sei es im gemeinnützigen Bereich wie Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umwelt oder Soziales, oder im privaten Bereich wie bei Familienstiftungen zur Unterstützung von Familienangehörigen.
Ein besonderer Vorteil des Schweizer Stiftungsstandorts ist die moderate staatliche Aufsicht, die einerseits die zweckgemässe Verwendung des Stiftungsvermögens sicherstellt, andererseits aber ausreichend Gestaltungsfreiheit für die Stiftungsorgane lässt. Diese Balance schafft ein hohes Mass an Vertrauen und Transparenz, was die Schweiz besonders für internationale Stifter attraktiv macht.
Die steuerlichen Rahmenbedingungen stellen einen weiteren bedeutenden Vorteil dar. Gemeinnützige Stiftungen können von der Steuerbefreiung profitieren, während Zuwendungen an solche Stiftungen für den Stifter steuerlich absetzbar sind. Dies schafft effektive Anreize für philanthropisches Engagement und ermöglicht eine optimale Nutzung der eingesetzten Mittel.
In der modernen Stiftungslandschaft gewinnt neben der klassischen Fördertätigkeit auch das operative Engagement immer mehr an Bedeutung. Stiftungen treten zunehmend als aktive Akteure auf, die gesellschaftliche Herausforderungen identifizieren und innovative Lösungsansätze entwickeln. Auch die Zusammenarbeit zwischen Stiftungen sowie mit Partnern aus Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Hand nimmt zu, um die Wirkung zu verstärken.
Für die Gründung einer Stiftung ist neben dem rechtlichen und steuerlichen Know-how auch ein tiefes Verständnis für die spezifischen Anliegen des Stifters entscheidend. Eine professionelle Beratung hilft, die persönliche Vision in eine nachhaltige Stiftungsstruktur zu übersetzen, die langfristig wirksam ist und gleichzeitig rechtlich und steuerlich optimiert.
Mit der richtigen Konzeption und Umsetzung kann eine Stiftung nicht nur ein wirksames Instrument zur Förderung gemeinnütziger Zwecke sein, sondern auch ein bleibendes Vermächtnis schaffen, das über Generationen hinweg positive Wirkung entfaltet. Die Schweiz bietet hierfür einen idealen Rahmen, der Stabilität, Flexibilität und internationales Renommee vereint.